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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für fotografische Leistungen

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Friederike Schurig, Hochzeitsfotografin, und ihren Kundinnen und Kunden über die Erbringung fotografischer Leistungen.

  2. Der konkrete Umfang der beauftragten Leistungen, die vereinbarte Begleitzeit, der Leistungsort, die Vergütung sowie gegebenenfalls weitere Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot und Vertrag.

  3. Diese AGB ergänzen den individuellen Vertrag. Individuelle Vereinbarungen im Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB, sofern im Vertrag ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde.

2. Vertragsschluss und Terminreservierung

  1. Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website oder in sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

  2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des individuellen Angebots und die Unterzeichnung des Vertrages durch die Kundinnen und Kunden sowie die Fotografin zustande.

  3. Nach Unterzeichnung des Vertrages stellt die Fotografin die Rechnung über die vereinbarte Anzahlung aus.

  4. Die Anzahlung ist spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Hochzeitstermin zu zahlen, sofern im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

  5. Mit Vertragsschluss wird der vereinbarte Termin für die Kundinnen und Kunden reserviert. Die Fotografin hält diesen Termin für die Dauer der Reservierung frei und nimmt für diesen Zeitraum grundsätzlich keine weiteren Buchungen an.

3. Leistungsumfang

  1. Die Fotografin erbringt die im individuellen Vertrag vereinbarten fotografischen Leistungen.

  2. Die Fotografin entscheidet selbstständig über die Auswahl der zu fotografierenden Situationen, Motive und Perspektiven. Die Kunden können selbstverständlich besondere Wünsche und wichtige Programmpunkte mitteilen. Ein Anspruch auf die fotografische Abbildung bestimmter Situationen besteht jedoch nicht, sofern deren Umsetzung aufgrund des tatsächlichen Ablaufs oder anderer äußerer Umstände nicht möglich ist.

  3. Bei Hochzeitsreportagen besteht grundsätzlich keine garantierte Mindestanzahl an gelieferten Fotografien, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

  4. Die Kunden erhalten eine professionelle Auswahl der aus Sicht der Fotografin gelungenen und technisch verwertbaren Aufnahmen. Nicht jede während der Hochzeit entstandene Aufnahme wird Bestandteil der finalen Galerie. Insbesondere werden technische Fehlaufnahmen, Doppelungen, unvorteilhafte oder vergleichbare Aufnahmen nicht ausgeliefert.

4. Mitwirkung der Kunden

  1. Die Kunden stellen der Fotografin rechtzeitig alle für die Vorbereitung und Durchführung der fotografischen Begleitung notwendigen Informationen zur Verfügung.

  2. Änderungen des Zeitplans, der Location oder des vereinbarten Ablaufs sind der Fotografin möglichst frühzeitig mitzuteilen.

  3. Die Kunden sind dafür verantwortlich, dass die Fotografin Zugang zu den für die fotografische Begleitung vorgesehenen Orten erhält und gegebenenfalls notwendige fotografische Genehmigungen eingeholt werden.

  4. Die Fotografin hat keinen Einfluss auf das Verhalten von Gästen, Dienstleistern, Locations, Standesämtern, Kirchen oder sonstigen Dritten und kann daher nicht garantieren, dass bestimmte Situationen oder Personen fotografiert werden können.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag.

  2. Nach Unterzeichnung des Vertrages stellt die Fotografin die Rechnung über die vereinbarte Anzahlung aus.

  3. Die Anzahlung ist spätestens drei Monate vor dem Hochzeitstermin fällig, sofern im individuellen Vertrag keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

  4. Die restliche Vergütung wird entsprechend der im individuellen Vertrag vereinbarten Zahlungsfrist fällig.

  5. Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrages sind, können gesondert berechnet werden.

  6. Sofern eine stundenweise Begleitung vereinbart wurde, wird eine über die vereinbarte Begleitzeit hinausgehende fotografische Begleitung entsprechend der im Vertrag vereinbarten Vergütung berechnet.

6. Fahrt- und Reisekosten

  1. Fahrt-, Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten werden entsprechend der individuellen Vereinbarung im Vertrag berechnet.

  2. Individuelle Vereinbarungen, beispielsweise ein Verzicht auf Fahrtkosten, können im Vertrag getroffen werden.

7. Bearbeitung und Lieferung der Fotografien

  1. Die final bearbeiteten Fotografien werden grundsätzlich über eine passwortgeschützte Onlinegalerie zur Verfügung gestellt.

  2. Die Bearbeitung einer Hochzeitsgalerie dauert in der Regel etwa vier bis sechs Wochen. Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann je nach Saison, Arbeitsaufkommen, Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Umständen variieren.

  3. Die Fotografin bemüht sich stets um eine zeitnahe Fertigstellung und informiert die Kunden, sollte sich die Bearbeitung ausnahmsweise deutlich über den genannten Zeitraum hinaus verzögern.

  4. Eine Preview ausgewählter Fotografien kann nach der Hochzeit zur Verfügung gestellt werden. Zeitpunkt und Umfang der Preview können abhängig von Arbeitsaufkommen und Saison variieren.

  5. Die Fotografien werden in einem für die private Nutzung geeigneten digitalen Format zur Verfügung gestellt.

  6. Eine Herausgabe unbearbeiteter Fotografien oder RAW-Dateien ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.

  7. Die Onlinegalerie von Hochzeiten bleibt für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Bereitstellung der Galerie zugänglich.

  8. Bei sonstigen Shootings bleibt die Onlinegalerie grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Monaten zugänglich.

  9. Die Kunden sind selbst dafür verantwortlich, die gelieferten Fotografien innerhalb des Bereitstellungszeitraums herunterzuladen und dauerhaft zu sichern.

8. Technische Absicherung und Datensicherung

  1. Die Fotografin arbeitet bei Hochzeiten grundsätzlich mit zwei Kameras und führt zusätzlich geeignetes Backup-Equipment mit.

  2. Die Kameras ermöglichen eine parallele Speicherung der Aufnahmen auf zwei Speicherkarten. Eine der Speicherkarten dient dabei als zusätzliche Kopie.

  3. Nach der Hochzeit werden die fotografischen Daten zusätzlich gesichert.

  4. Durch diese Maßnahmen wird das Risiko eines vollständigen Datenverlusts erheblich reduziert. Ein technischer Defekt oder ein vollständiger Datenverlust kann jedoch trotz sorgfältiger Arbeitsweise niemals vollständig ausgeschlossen werden.

9. Ausfall der Fotografin

  1. Sollte die Fotografin aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder eines sonstigen wichtigen, von ihr nicht zu vertretenden Grundes verhindert sein, die vereinbarte Leistung zu erbringen, informiert sie die Kunden unverzüglich.

  2. Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall, eine geeignete Ersatzfotografin oder einen geeigneten Ersatzfotografen zu organisieren.

  3. Sollte keine geeignete Ersatzperson zur Verfügung stehen, werden bereits gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet, soweit gesetzlich zulässig.

  4. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

10. Stornierung durch die Kunden

  1. Eine Stornierung des Auftrags durch die Kunden ist jederzeit möglich und sollte in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.

  2. Im Falle einer Stornierung können der Fotografin Ansprüche auf Zahlung eines Ausfallhonorars bzw. Ersatz des durch die Stornierung entstandenen Schadens zustehen.

  3. Die konkrete Regelung zur Höhe der bei einer Stornierung zu zahlenden Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Vertrag.

  4. Bereits geleistete Zahlungen werden auf einen bestehenden Zahlungsanspruch angerechnet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  5. Den Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Fotografin durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11. Nutzungsrechte der Kunden

  1. Das Urheberrecht an den Fotografien verbleibt bei der Fotografin.

  2. Die Kunden erhalten an den gelieferten Fotografien ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke.

  3. Die private Nutzung umfasst insbesondere die Speicherung, Vervielfältigung, Erstellung privater Abzüge und Fotoprodukte sowie die Weitergabe an Familie und Freunde.

  4. Die Kunden dürfen die gelieferten Fotografien auch privat in sozialen Netzwerken veröffentlichen.

  5. Bei Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken bitten wir um eine Nennung bzw. Verlinkung der Fotografin als Urheberin.

  6. Eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe der Fotografien zu kommerziellen Zwecken bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.

12. Veröffentlichung durch die Fotografin

  1. Eine Veröffentlichung von Fotografien durch die Fotografin erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Zustimmung der Kunden.

  2. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen auf der Website, Instagram und anderen Social-Media-Plattformen, in Portfolios sowie für sonstige Eigenwerbung und Referenzzwecke.

  3. Nach der Hochzeit kann die Fotografin mit den Kunden besprechen, ob und welche Fotografien veröffentlicht werden dürfen.

  4. Die Kunden können eine Veröffentlichung vollständig ablehnen. Eine Ablehnung hat keinen Einfluss auf die vereinbarte fotografische Leistung oder Vergütung.

  5. Eine erteilte Zustimmung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits rechtmäßig erfolgte Veröffentlichungen bleiben hiervon unberührt, soweit eine nachträgliche Entfernung technisch oder rechtlich nicht geschuldet ist.

13. Künstlerische Gestaltung

  1. Die Kunden erkennen den individuellen fotografischen Stil der Fotografin als Bestandteil der vereinbarten Leistung an.

  2. Farbgebung, Bildbearbeitung, Bildausschnitt, Perspektive, Auswahl und sonstige gestalterische Entscheidungen liegen grundsätzlich im Ermessen der Fotografin.

  3. Ein Anspruch auf eine bestimmte Bearbeitung oder einen bestimmten fotografischen Stil besteht nicht über den bei Vertragsschluss bekannten und vereinbarten Stil der Fotografin hinaus.

  4. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, nicht ausgewählte oder unbearbeitete Aufnahmen herauszugeben.

14. Haftung

  1. Die Haftung der Fotografin richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Die Fotografin haftet insbesondere für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

  3. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Fotografin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und, soweit gesetzlich zulässig, beschränkt auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden.

  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

15. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Weitere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der Kunden finden sich in der separaten Datenschutzerklärung der Fotografin.

16. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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© 2026 Friederike Schurig

Frieda Schurig, eure Hochzeitsfotografin in Homburg Saar - Saarland - Ruhrgebiet - Düsseldorf - Köln - Frankfurt  und überall dort, wo ihr mich braucht

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